Wir führen unsere Beratungsgespräche unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung durch. Das bedeutet, ein persönliches Gespräch mit einem SBDW-Berater kann unter Anwendung der 2G-Regel (vollständig geimpft oder genesen) und der maximal erlaubten Personenzahl vereinbart werden. Alternativ bieten wir Ihnen ein erstes Gespräch per Videokonferenzdienst Zoom an.