Einführung der E-Rechnung

Seit dem 1. Januar 2025 Pflicht für alle inländischen Unternehmen (B2B)

Künftig wird zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden – dabei zählt eine PDF-Datei nicht als elektronische Rechnung. Um Selbstständigen sowie Kleinen und Mittelständischen Unternehmen den Einstieg zu erleichtern, bietet die IHK Köln auf ihrer Website umfassende Informationen: Von einer praktischen Checkliste über häufige Fragen bis hin zu Weiterbildungsangeboten, zum Beispiel Webinare oder eine E-Rechnungs-Sprechstunde. Schauen Sie vorbei und machen Sie sich fit für die neuen Anforderungen.

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